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AWO Soziale Dienste Zeulenroda


Über uns

Unser Wirken für
und nahe am Menschen.

AWO

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Auf Initiative von Transparency International Deutschland e.V.  haben im Jahr 2010 zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem der Gesellschaftsvertrag, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.

Bisher haben sich über 1.800 Organisationen der Initiative angeschlossen. Auch die AWO Soziale Dienste Zeulenroda gGmbH ist der Initiative mit Beschluss der Landeskonferenz der AWO Thüringen am 14.05.2022 beigetreten. Transparenz ist uns wichtig. Deshalb verpflichten wir uns, die folgenden zehn Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten.

ITZ Logo

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

Arbeiterwohlfahrt (AWO) Soziale Dienste Zeulenroda gGmbH
Ernst-Thälmann-Allee 3a
07937 Zeulenroda-Triebes
Gründungsjahr: 2006 (eingetragen im Handelsregister HRB-Nr. 205669, Amtsgericht Jena)

Ansprechpartner:           Albrecht RängerManuela Müller (Geschäftsführung)
E-Mail:                            info@awo-zeulenroda.de
Telefon:                           +49 36628 957511


2. Gesellschaftsvertrag und Ziele

Die Arbeiterwohlfahrt ist einer der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege. Die AWO vereint heute ehrenamtliche Verbandstätigkeit mit professioneller Sozialarbeit und sozialem Unternehmertum. Unter unserem Dach sind ehrenamtliche Initiativen wie Begegnungsstätten oder Selbsthilfegruppen genauso zu finden wie große soziale Einrichtungen und komplexe Hilfsangebote.

Die Grundwerte der AWO: Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit bilden dabei unseren Kompass.

Den Gesellschaftsvertrag der AWO Soziale Dienste Zeulenroda gGmbH finden Sie hier.


3. Steuerbegünstigung

Die AWO Soziale Dienste Zeulenroda gGmbH ist ein gemeinnütziges Unternehmen. Die Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit sind in §§ 52 ff. der Abgabenordnung geregelt. Der Zweck der Gesellschaft dient nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen Zwecken. Die Mittel werden für gesellschaftsvertragsgemäße Zwecke verwendet.

Die Gemeinnützigkeit der AWO Soziale Dienste Zeulenroda gGmbH wird regelmäßig durch das Finanzamt überprüft. Der letzte Bescheid stammt vom 02.02.2023 zur Körperschaftsteuer für das Jahr 2021 für alle Kapitalerträge, die bis zum 31.12.2024 zufließen. Die Steuernummer der AWO Soziale Dienste Zeulenroda gGmbH lautet 161/124/006256. Zuständig ist das Finanzamt Gera.


4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Die Mitglieder der Geschäftsführung der AWO Soziale Dienste Zeulenroda gGmbH finden Sie hier.

Die Gesellschafter der AWO Soziale Dienste Zeulenroda gGmbH sind:

  • AWO Landesverband Thüringen e.V.
  • AWO Kreisverband Greiz e.V.
  • AWO Gemeindeverband Zeulenroda-Triebes e.V.

Teile der Geschäftsführung sind unentgeltlich tätig. Im Übrigen basiert das Gehalt der Geschäftsführung auf dem AWO Governance Codex des AWO Bundesverbandes.


5. Tätigkeitsbericht

Der Bericht kann über den Bundesanzeiger abgerufen werden.

(Suchbegriff: „Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste Zeulenroda gGmbH“)


6. Personalstruktur

Mitarbeiter*innen (Stand 31.12.2022):

  • 174 hauptamtliche Mitarbeiter*innen
Frauenquote AWO Soziale Dienste Zeulenroda
Verteilung Personal AWO Soziale Dienste Zeulenroda

Die AWO Soziale Dienste Zeulenroda gGmbH unterhält folgende Einrichtungen:

  • 4 Kindertagesstätten
  • 2 Kinder- und Jugendhäuser
  • 1 Stationäre Seniorenpflegeeinrichtung
  • 2 Wohnanlagen

7. Mittelherkunft / 8. Mittelverwendung

Der Bericht über Herkunft und Verwendung der Mittel kann über den Bundesanzeiger abgerufen werden.

(Suchbegriff: „Arbeiterwohlfahrt Soziale Dienste Zeulenroda gGmbH“)


9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten / Beteiligungen

Beteiligungen liegen nicht vor.


10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Es gibt keine Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als zehn Prozent des Gesamtbudgets ausmachen.